Nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), besteht ein sogenanntes Erstzugangsrecht zu Psychotherapie. Das bedeutet, dass PatientInnen ohne Überweisung eines Delegationsarztes Psychotherapie aufsuchen können.
Sie können also direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Im ambulanten Bereich finden die Sitzungen in der Regel in einer Frequenz von einer wöchentlichen Sitzung (à 50 Minuten) statt.
Neben den Therapiesitzungen mit dem Kind oder Jugendlichen (bis 14 Jahre), kommt der Einbindung der Bezugspersonen (im Verhältnis von 4:1) eine wichtige Bedeutung zu.
Gemeinsam werden Therapieziele formuliert und ein Behandlungsplan erstellt. Dieser dient als roter Faden für die Therapie.
Die Behandlungsdauer lässt sich schwer voraussagen. Sie ist abhängig von der Schwere der Symptomatik, dem Störungsbeginn, der Umstellungsfähigkeit sowie der Therapie- und Veränderungsmotivation des Kindes/des Jugendlichen und seinem sozialen Umfeld.